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Studienbegleitende Leistungskontrollen im Rahmen der Übungen für Anfänger (Zwischenprüfung)

Eintragungsfrist: 22.09. - 24.10.1997, 17 Uhr

Die erfolgreiche Teilnahme an den Studienbegleitenden Leistungskontrollen ist gemäß § 8 JAPrO 1993 zwar nicht mehr Zulassungsvoraussetzung für die Erste juristische Staatsprüfung, gleichwohl aber nach § 50 Universitätsgesetz (UG) für die Fortsetzung des Studiums erforderlich. Die studienbegleitenden Leistungskontrollklausuren werden daher weiterhin durchgeführt.

Da die Übungen für Anfänger Zulassungsvoraussetzung für die jeweiligen Fortgeschrittenenübungen sind, ist die Zwischenprüfungsklausur im Rahmen der Übungen für Anfänger zu erbringen . In jeder Übung werden 2 Aufsichtsarbeiten unter Prüfungsbedingungen angeboten.

Hinweis: Zu den Aufsichtsarbeiten der Übungen für Anfänger wird nur zugelassen, wer als Teilnehmer in eine zu Vorlesungsbeginn ausgelegte Liste eingeschrieben ist. (§ 2 Abs. 2 S. 2 ZwPrO)! (Ausschlußfrist)

Diese für jede Übung gesonderten Listen liegen bei der Aufsicht des Juristischen Seminars (Neue Aula, Silcherflügel, 1. Stock) in der Zeit vom 22.09. - 24.10.1997, 17 Uhr aus. Nach Ablauf der Eintragungsfrist ist eine Anmeldung und damit eine Teilnahme an den Aufsichtsarbeiten nicht mehr möglich.

Übungen - Hinweise zu den Übungsscheinen:

1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Übungsteilnehmer der Übungen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht für Anfänger in ihrem eigenen Interesse ihre Hausarbeiten und Klausuren abholen und zumindest so lange sorgfältig aufbewahren sollten, bis die betreffenden Übungsscheine und der Zwischenprüfungsschein ausgehändigt sind; dies gilt auch für Arbeiten, die als mangelhaft oder ungenügend bewertet worden sind.

Der Grund hierfür ist, daß ein Nachweis über Teilnahme und Erfolg gegen die Eintragungen in den vom betreffenden Lehrstuhl geführten Ergebnislisten nur durch Vorlage der betreffenden Übungsarbeit geführt werden kann.

2. Es gibt keine zusammengesetzten Scheine , d. h. die für den Erwerb eines Übungsscheins erforderlichen Leistungen (Hausarbeit und Klausur) müssen in einem Semester erbracht werden. Dies gilt für Anfänger-Übungen und für die Fortgeschrittenen-Übungen. Der jeweilige Schein aus der Anfängerübung muß in Kopie mit der Hausarbeit in der Fortgeschrittenen-Übung vorgelegt werden. Anfänger- und Fortgeschrittenenübung in demselben Fach können nicht in einem Semester absolviert werden.


Juristische Fakultät, 27.07.97, jurfak@jura.uni-tuebingen.de(jurfak@jura.uni-tuebingen.de)